Freiwillige Erklärung im EntwurfsstadiumARTOPIA befindet sich im Neuaufbau. Barrierefreiheit wird nicht erst nachträglich ergänzt, sondern als Qualitätsziel in die weitere Entwicklung aufgenommen.
Unser Anspruch
Menschen sollen ARTOPIA unabhängig von Gerät, körperlichen Voraussetzungen oder assistiver Technik möglichst selbstständig nutzen können. Gestaltung und künstlerischer Ausdruck dürfen dabei lebendig bleiben, ohne Zugang zu Informationen und Funktionen unnötig zu erschweren.
Bereits umgesetzt
- semantische Überschriften und nachvollziehbare Dokumentstruktur
- Sprunglink zum Hauptinhalt
- Tastaturbedienbarkeit der Navigation und Kontaktlinks
- Alternativtexte beziehungsweise dekorativ ausgeblendete Schmuckgrafiken
- kräftige Kontraste und deutlich erkennbare Schaltflächen
- responsive Darstellung für Smartphone, Tablet und Desktop
- reduzierte Bewegungen bei entsprechender Systemeinstellung
- keine automatisch startenden Audio- oder Videoinhalte
- lokal geladene Markenmotive und Skripte
Bekannte Grenzen
Das historische Regenbogen-Eis und der originale ARTOPIA-Schriftzug enthalten Schrift als Teil eines Bildmotivs. Ihre inhaltliche Bedeutung wird deshalb zusätzlich über Alternativtexte beziehungsweise zugängliche Linkbeschriftungen vermittelt. Historische Veranstaltungsfotos besitzen teilweise nur die damals verfügbare Auflösung; ihre wesentliche Bildaussage wird in Alternativtexten beschrieben. Eine vollständige Prüfung mit unterschiedlichen Screenreadern und Vergrößerungsstufen steht noch aus.
Barriere melden
Wenn Inhalte oder Funktionen nicht zugänglich sind, bitten wir um eine Nachricht an post@artopia.de. Hilfreich sind die betroffene Seite, verwendetes Gerät oder Hilfsmittel und eine kurze Beschreibung.
Vor dem Plattformstart
Profilanlage, Suche, Buchung, Bewertungen, Meldesystem und Bezahlung werden vor ihrer Freischaltung gesondert auf Tastaturbedienbarkeit, Fokusführung, Fehlermeldungen, Kontraste, verständliche Sprache und Kompatibilität mit assistiver Technik geprüft. Die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und die mögliche Einordnung des konkreten Geschäftsmodells werden vor Livegang erneut bewertet.
Stand: Juli 2026